UKW-Sprechfunkzeugnisse
... oder wie man von See aus z.B. im Seenotrettungsfall kommuniziert
Neu ab 2007:
Ab 2007 ist der Besitz der entsprechenden Lizenz für die mitgeführte Funkanlage für den Schiffsführer Pflicht!
Varianten
UBI = UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk
SRC (Short Range Certificate) = beschränkt (nur im UKW-Bereich) gültiges Funkbetriebszeugnis, international gültig.
LRC = Long Range Certificate, unbeschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, Satellitentelefonie, wird in einwöchigen Kursen z.B. von der Seefahrtsschule in Hamburg angeboten.
GMDSS = digitale Kommunikation
SRC (Short Range Certificate) = beschränkt (nur im UKW-Bereich) gültiges Funkbetriebszeugnis, international gültig.
LRC = Long Range Certificate, unbeschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, Satellitentelefonie, wird in einwöchigen Kursen z.B. von der Seefahrtsschule in Hamburg angeboten.
GMDSS = digitale Kommunikation
Prüfungen
Alle Prüfungen werden von dafür amtlich bestellten Prüfungskommisionen des BMVerkehr abgenommen. Sie finden im Anschluß an die Kurse statt, die Prüfungstermine werden innerhalb der Kurse bekanntgegeben. Prüfungsgebühren sind in den Preisen für die Kurse nicht enthalten, sondern kommen hinzu und werden mit den Anmeldeunterlagen an die Prüfungskomission weitergeleitet.